Satzung des Tierschutzvereins Chalkidikis Schattentiere
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Chalkidikis Schattentiere“
Entstanden durch die Neuwahlen der 1. Vorsitzenden ändert sich der Vereinssitz nach Mönchengladbach.
Der Verein wurde in das Vereinsregister mit der Vereinsnummer 5138 eingetragen und führt seitdem den Zusatz „e.V.“ Die Satzung wurde mit dem Gründungstreffen am 17.01.2021 und den Änderungen vom 18.03.2021, 13.04.2021, 21.05.2021 und 21.11.2021 verabschiedet.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele des Vereins
Der Verein hat den Zweck, den Tierschutz zu fördern und aktiven Tierschutz zu leisten, um Tiere vor psychischen und physischen Schäden zu bewahren. Zweck und Ziel des Vereins ist es, Tieren in Not, unabhängig von Ort und Art durch vielerlei Aktivitäten zu helfen und ihnen ein respektvolles Leben zu ermöglichen.
Der Verein Chalkidikis Schattentiere e.V. ist konfessionell, politisch und weltanschaulich neutral.
Der Tätigkeitsbereich des Vereins erstreckt sich nicht allein auf den Schutz von Haustieren, sondern auch auf die gesamte in Freiheit lebende Tierwelt.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Rettung und Vermittlung bedürftiger, verlassener und vom Tode bedrohter Tiere, an Personen und Stellen, die eine artgerechte Haltung und eine gewissenhafte Betreuung für diese Tiere bieten und dies auch glaubhaft erkennen lassen;
- die Durchführung von Pflege- und Heilungsmaßnahmen an erkrankten Tieren. Der Tierschutzverein „Chalkidikis Schattentiere“ sieht es als seine Aufgabe, das Bild des Tierschutzes in der Öffentlichkeit mit geeigneten Maßnahmen im positiven Sinne zu beeinflussen;
- die Sammlung von Spendengeldern und Sachspenden zur finanziellen Unterstützung bei medizinischen Notfällen und sonstige Hilfen sowohl für die in Deutschland befindlichen, durch „Chalkidikis Schattentiere“ vermittelten Tiere wie auch für Tiere anderenorts;
- die Unterstützung und Ergänzung der Vereinszwecke durch die Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen bzw. -organisationen;
- durch die Aufklärung über artgerechte Tierhaltung und Tierschutz sowie die Überwachung der Tierhaltung;
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Ziele“ der Abgabenordnung. „Chalkidikis Schattentiere“ ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Aufgaben des Vereins zu fördern und zu unterstützen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach seinem Ermessen.
§ 5 Mitgliedsbeträge
- Der Mitgliedsbeitrag soll zu Beginn des Kalenderjahrs bis spätestens 31. Januar auf das Vereinskonto bezahlt werden.
- Die Höhe des Mitgliedbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
- Bei einem Austritt innerhalb des Jahres wird der Jahresbeitrag auch nicht in Teilen zurückerstattet.
- Der Vorstand kann im Einzelfall Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
- Es können Ehrenmitglieder bestimmt werden, die vom Mitgliedsbeitrag befreit sind.
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins sowie durch Tod.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
3. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer und absichtlich verstößt oder den Beitrag länger als 3 Monate nicht bezahlt, so kann das Mitglied vom Vorstand mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
4. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.
Organe des Vereins sind: der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
- Die Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
- Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
- Der Vorstand beruft einmal jährlich die Mitgliederversammlung ein. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert und wenn 1/3 der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte.
- Die Einladung kann über den Postweg oder per E-Mail erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
- Satzungsänderungen, Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands, Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
Wahl eines Protokollführers, in diesem von ihm geführten Protokoll sind Beschlüsse unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in Form einer Niederschrift festzuhalten. Diese Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
Bei der Auflösung des Vereins oder dem Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Tierhilfe Hof Samtschnute e.V., Steindorf 3, 14827 Wiesenburg
zwecks Förderung des Tierschutzes, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zweckes zu verwenden hat.
Neufassung vom 19.02.2021